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Elternvertretung


Eltern haben das in der Landesverfassung NRW abgesicherte Recht, an der Gestaltung des Schulwesens mitzuwirken. Im
Schulgesetz sind die Einzelheiten festgelegt.

Danach sollen Lehrkräfte, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler in vertrauensvoller Zusammenarbeit an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mitwirken und dadurch die Eigenverantwortung in der Schule fördern. Zur vertrauensvollen Zusammenarbeit gehören der offene Austausch von Meinungen und Informationen, eine Kultur des Dialogs, der Respekt vor der Meinung anderer und der Wille zum Konsens.

Alle Eltern haben das Recht, von den Lehrerinnen und Lehrern über die Lern- und Leistungsentwicklung sowie über das Arbeits- und Sozialverhalten ihrer Kinder unterrichtet zu werden. Sie können nach Absprache mit den Lehrkräften am Unterricht des eigenen Kindes teilnehmen. Auch die Mitarbeit in hierfür geeigneten Unterrichtsbereichen ist möglich, wenn Klassenpflegschaft und Schulleitung zustimmen. In Frage kommen Projekte, Lesestunden, Förderstunden, Arbeitsgemeinschaften sowie die Mitarbeit bei Schulveranstaltungen und bei Ganztagsangeboten außerhalb des Unterrichts.

Unsere Elternvertreter:

Klasse 1a: Herr Reimann
Klasse 1b: Frau Nußbaum
Klasse 2a: Frau Boz
Klasse 2b: Herr Kaspers
Klasse 3a: Frau Grunenberg
Klasse 3b: Frau
Weinacht
Klasse 4a: Frau Garczynski
Klasse 4b: Frau Klossek

Schulpflegschaftsvorsitzende: Frau Straß (1b)
Vertretung: Herr Reimann (1a)